OVG kippt Hunde-Kurtaxe – Binz muss neu rechnen

OVG-Urteil aus Greifswald verändert die Spielregeln – eine Einordnung für derBinzer.de

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat entschieden: Die bislang erhobene Hunde-Kurtaxe in Binz ist rechtlich nicht haltbar. Zwar sei der zusätzliche Aufwand durch Hunde real – von Reinigung über Kotbeutel bis zu Strandkontrollen –, doch die Finanzierung sei nach Auffassung des Gerichts eine allgemeine Aufgabe der Kommune. Ab 2026 entfällt die Abgabe. Was bedeutet das für Binz, seine Gäste und die kommunale Selbstverwaltung?

Was hat das Gericht entschieden?

Kern der Entscheidung: Der „hundebedingte Mehraufwand“ ist nicht länger als Sonderlast ausschließlich der Hundebesitzer einzuordnen, sondern als Teil der allgemeinen touristischen Infrastruktur. Die Folge: Die Kosten werden künftig über die allgemeine Kurtaxe getragen – also von allen Gästen, unabhängig davon, ob sie mit Hund reisen oder nicht.

Was heißt das konkret für Binz?

Kurzfristig fällt eine zweckbezogene Einnahmequelle weg. Mittelfristig wird die Gemeinde die allgemeine Kurtaxe neu kalkulieren müssen, um Reinigung, Entsorgung und hundefreundliche Infrastruktur zu finanzieren. Das kann – je nach Höhe – die Akzeptanz bei Gästen ohne Hund belasten. Auf der Habenseite steht ein klarer Standortvorteil: Binz wird für Hundebesitzer attraktiver, Verwaltung und Abrechnung werden einfacher.

Transparenz und Gerechtigkeit – zwei Seiten einer Medaille

Bisher war für den Gast nachvollziehbar, wofür die Hunde-Kurtaxe stand: zwei Euro pro Tier und Tag, zweckgebunden. Künftig gehen diese Posten in der allgemeinen Kurtaxe auf. Das kann fair sein – denn die Strandreinigung nützt am Ende allen –, birgt aber ein Transparenzrisiko: Wenn Mehrkosten „unsichtbar“ werden, wächst das Misstrauen. Gefragt sind klare, öffentlich einsehbare Rechnungen: Wieviel kostet hundebezogene Infrastruktur tatsächlich? Wie spiegelt sich das in der allgemeinen Kurtaxe wider?

Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung?

Kritisch zu würdigen ist der grundsätzliche Punkt: Hier korrigiert ein Oberverwaltungsgericht eine etablierte kommunale Praxis. Juristisch mag das stichhaltig sein; politisch ist es ein Einschnitt. Denn die Frage, wie eine Gemeinde zweckgebundene Beiträge erhebt und welche Lenkungswirkung sie entfalten will (z. B. Sauberkeit, Nutzerverantwortung), ist Teil der örtlichen Gestaltungshoheit. Wenn Gerichte die Spielregeln nachträglich umschreiben, müssen sie gleichzeitig Wege eröffnen, wie Gemeinden legitime Ziele weiterhin erreichen können – transparent, rechtssicher und praktisch umsetzbar.

Christliche Perspektive: Gemeinwohl, Würde, Verantwortung

Für eine Gemeinde mit christlichem Selbstverständnis ist die Debatte mehr als eine Gebührenfrage. Es geht um Gemeinwohl und Gerechtigkeit: Lasten sollen fair verteilt sein, ohne einzelne Gruppen zu stigmatisieren. Zugleich braucht es Verantwortung jedes Einzelnen: Wer mit Hund reist, achtet auf Sauberkeit und Rücksicht; die Gemeinde sorgt für verlässliche, würdige Rahmenbedingungen – für Menschen, Tiere und unsere gemeinsame Schöpfung, die Ostseeinsel.

Was der Binzer jetzt erwarten darf – unsere Forderungen

  • Offenlegung der Kosten: jährlicher Bericht zu Reinigung, Entsorgung, Hundestränden und Kontrollen.
  • Ehrliche Kurtaxe: Wenn die allgemeine Kurtaxe steigt, dann nachvollziehbar und moderat – mit Begründung.
  • Anstand statt Abgabe: Stärkere Kommunikation von Verhaltensregeln (Leinenpflicht, Kotbeutel), gekoppelt an positives Anreizsystem.
  • Beteiligung der Bürger: Öffentliche Anhörung vor der Neufassung der Binzer Kurtabgabensatzung.
  • Rechtssicherheit: Frühzeitige Abstimmung der neuen Satzung mit der Kommunalaufsicht, um erneute Streitigkeiten zu vermeiden.

Kurzbilanz: Chancen und Risiken

Chancen:

  • ✅ Imagegewinn als hundefreundlicher Ort
  • ✅ Weniger Bürokratie
  • ✅ Potentiell mehr Übernachtungen

Risiken:

  • ❌ Umverteilung zulasten von Gästen ohne Hund
  • ❌ Transparenzverlust
  • ❌ Mögliche Erhöhung der allgemeinen Kurtaxe

Fazit

Das OVG-Urteil beendet eine umstrittene Sonderabgabe – und zwingt Binz, seine touristische Finanzierung neu zu ordnen. Richtig ist: Sauberkeit und Ordnung sind Gemeinschaftsaufgaben. Ebenso richtig ist: Kommunale Gestaltungsspielräume sind kostbar. Wenn Binz jetzt transparent rechnet, die Bürger beteiligt und Maß hält, kann aus der juristischen Zäsur ein politisch kluger Neuanfang werden.

— derBinzer.de, Kommentar & Bericht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert